• Unterlagen für den Verkauf der Erbimmobilie

Notwendige Unterlagen für den Verkauf Ihrer Erbimmobilie

Ein Überblick

Ein Immobilienverkauf bedeutet vor allem auch eines: Unterlagen zu sammeln und zu sichten. Ob ausführliche Informationen für das Exposé, Informationen für potenzielle Käufer oder schließlich das Aufsetzen des Kaufvertrages beim Notar – in jeder Phase des Verkaufs sind spezielle Unterlagen notwendig. Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Das Wichtigste zuerst: Der Marktwert

Wenn Sie sich zum Verkauf Ihrer Immobilie entschlossen haben, müssen Sie einen Verkaufspreis festlegen. Hierzu ist es hilfreich, den Marktwert zu ermitteln. Der Wert Ihrer Immobilie kann nach dem Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren ermittelt werden – weitere Informationen zu den Verfahren finden Sie hier.

Zur Bestimmung – durch einen Sachverständigen oder fachkundigen Makler – ist in der Regel die Katasterkarte benötigt. Sie wird auch Liegenschaftskarte oder Flurkarte genannt und ist beim Katasteramt erhältlich. Die Flurkarte stellt mit Flur- und Flurstücknummer den amtlichen Nachweis für die Existenz des Grundstücks dar.

Vor einer professionellen Immobilienbewertung können Sie sich in nur wenigen Minuten mit unserer Online-Wertermittlung einen ersten Richtwert Ihrer Erbimmobilie einholen!

Welche Art Immobilie soll bewertet werden?

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Fläche angeben
< 200 m²
> 2500 m²

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Wie groß ist die Wohnfläche?

Wertermittlung Wohnfläche angeben
< 50 m²
> 500 m²

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Wie groß ist die Wohnfläche?

Wertermittlung Wohnungsfläche angeben
< 20 m²
> 200 m²

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Wieviele Zimmer sind vorhanden?

Wertermittlung Zimmer Anzahl
< 2
> 6

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Wieviele Zimmer sind vorhanden?

Wertermittlung Zimmer Häuser Anzahl
< 2
> 6

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Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr angeben
1920
2021

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Wie groß ist die Nutzfläche?

Wertermittlung Nutzfläche
< 50 m²
> 500 m²

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Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Grundstücksfläche
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Gewerbe
1920
2021

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Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Grundstücksfläche
< 200 m²
> 2500 m²

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Ist das Grundstück erschlossen?

Um was für eine Art Haus handelt es sich?

Um welchen Haustyp handelt es sich?

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Haus
1920
2021

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In welchem Ort befindet sich die Immobilie?

Wertermittlung PLZ

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Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten

Zusammenfassung Objekttyp Zusammenfassung Objekttyp
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Zusammenfassung Zimmer
Zusammenfassung Baujahr
Zusammenfassung Grundstücksfläche
Zusammenfassung Adresse

Zusätzliche Angaben

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Garagen
Fahrstuhl
Etagenanzahl
Außenstellplätze

Ausstattungsdetails

Abstellraum
Badezimmer
Gäste WC
Fußboden
Heizung

Gebäudedetails

Außenwände gedämmt
Dacheindeckung
Fenster
Leitungen
Außenbereich

Schon bei der Vermarktung wichtig

Für das Exposé, welches potenziellen Käufern zur Verfügung gestellt wird, sind genaue Angaben über die Wohnungs- oder Hausgröße wichtig. Neben dem Bauplan mit der Baugenehmigungsurkunde, einer Baubeschreibung und Grundrissen möchten Interessenten gerne eine Berechnung der Wohn- und Nutzflächen haben. Hier könnte auch nach dem Umbauten Raum (UR oder dem Brutto-Rauminhalt (BRI) gefragt werden. Das Bauordnungsamt oder der Architekt verfügen über die entsprechenden Informationen. Diese sind insbesondere deswegen für die Käufer wichtig, da sie der Bank für eine Kreditbewilligung vorgelegt werden müssen. Es ist daher gut, frühzeitig alle Unterlagen zu sammeln, um beim späteren Verkauf keine Zeit zu verlieren.

Der Grundbuchauszug zeigt auf, dass Sie wirklich Eigentümer des Hauses oder der Eigentumswohnung sind – dies ist natürlich Grundvoraussetzung für einen Verkauf. Zudem ist für potenzielle Käufer von Interesse, ob im Grundbuch Rechte Dritter, zum Beispiel durch eine Hypothek, eingetragen sind. Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt. Bei Vertragsunterzeichnung darf dieser nicht älter als drei Monate sein.

Spätestens bei der ersten Besichtigung müssen Verkäufer einen Energieausweis vorlegen. Wer dies nicht tut, dem drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Nähere Informationen zum Energieausweis finden Sie hier. 

Bezüglich der Nebenkosten gibt der aktuelle Grundsteuerbescheid der Stadt, den Sie jährlich zugesandt bekommen, Aufschluss. Gibt es im Baulastenverzeichnis eingetragene Baulasten, wie zum Beispiel ein Wegerecht, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer diese zu nennen.

Eine Liste von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann durch entsprechende Rechnungen belegt werden.

Zusätzliche Unterlagen für Eigentumswohnungen

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung gilt es, zusätzliche Unterlagen beizubringen. Hier benötigen Sie auch die Teilungserklärung, die Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie die Gemeinschaftsordnung.

Zudem ist der aktuelle Wirtschaftsplan, die letzten Wohngeldabrechnungen der Hausverwaltung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen für den potenziellen Käufer von Interesse, da sich die gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse für die Eigentümergemeinschaft daraus ablesen lassen. Diese können Sie über die Hausverwaltung beziehen.

Beim Notar

Für den Verkauf benötigt der Notar ebenfalls die oben genannten Unterlagen. Zudem ist es notwendig, dass Sie als Verkäufer entsprechende Unterlagen zur Löschung von finanziellen Belastungen im Grundbuch, die Sie bereits zurückgezahlt haben, aber die noch im Grundbuch verzeichnet sind, vorlegen.

Erben müssen einen Erbschein vorlegen, wenn Sie noch nicht im Grundbuch vermerkt sind.

Auch ein Versicherungsschein für das Gebäude muss vorgelegt werden. Die Versicherung muss ebenfalls über den Verkauf informiert werden.

Benötigen Sie unsere Unterstützung beim Einholen der vielseitigen Informationen? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen zu sammeln. Sprechen Sie uns an.

https://bic-berlin.de/unterlagen-fuer-den-verkauf-ihrer-erbimmobilie/

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Energieausweis für die Immobilie

Haus- und Wohnungseigentümer müssen beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorlegen. Wichtig: Schon bei der ersten Besichtigung sind Sie als Verkäufer verpflichtet, die Bescheinigung zu präsentieren. Bei einem Kaufabschluss wird der Energieausweis an den Käufer übergeben.

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